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Eine Reiserücktritt Versicherung macht in jedem Falle Sinn.
Die Reiserücktritt Versicherung tritt ein, wenn Sie eine Reise aus bestimmten
Gründen nicht antreten, vorzeitig abbrechen müssen oder wenn Sie – z.B. wegen
Krankheit – Ihren Urlaubsort erst verspätet verlassen können und Ihnen dadurch
zusätzliche Kosten entstehen.
Vor Abschluß einer Reiserücktritt Versicherung sollten Sie folgendes beachten:
Wer ist bei einer Reiserücktritt Versicherung versichert?
Die Leistungen der Reiserücktritt Versicherung können alle Personen in Anspruch nehmen, die im Versicherungsvertrag erwähnt sind. Dabei kann der Reiserücktritt Versicherungsvertrag für einzelne Personen, für die ganze Familie oder aber für eine Reisegruppe abgeschlossen werden.
Wichtig!
Von den versicherten Personen sind die sogenannten "Risikopersonen" zu unterscheiden. Bei den "Risikopersonen" handelt es sich um die Personen, die Anlaß für einen Reiserücktritt bieten könnten (z.B. wenn sie erkranken oder versterben).
Risikopersonen sind:
- die versicherten Personen selbst
- die Angehörigen der versicherten Personen
- diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, ebenfalls versichert sind und deren Angehörige (Beispiel: Sie verreisen mit einem Freund, dessen Frau dann plötzlich schwer erkrankt; dann dürfen auch Sie von der Reise zurücktreten)
- Zu den Risikopersonen zählen auch diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen (Sie wollen allein mit Ihrer Frau verreisen und wollten Ihr Kind solange in die Obhut der Oma geben. Diese erkrankt schwer, weshalb Sie die Reise stornieren müssen).
Bei Reisegruppen ab 7 Personen sieht die Sache mit den "Risikopersonen" jedoch etwas anders aus. Es gelten dann nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen. Sprich: Nur derjenige der Anlass für einen Reiserücktritt hat, kann die Reise stornieren, die übrigen Mitglieder der Reisegruppe jedoch nicht.
Wann dürfen Sie von Ihrer Reise zurücktreten?
Gründe für einen Reiserücktritt sind:
- Tod
- Unfall
- unerwartete schwerer Erkrankung
- Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson
- Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
All diese Gründe für einen Reiserücktritt greifen jedoch nur, wenn der Reiseantritt oder die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Das wird beispielsweise beim Tod eines nahen Verwandten ebenso der Fall sein, wie wenn Sie erfahren, daß in Ihrer Abwesenheit Ihr Haus von Einbrechern heimgesucht wurde. Eine Schwangerschaft ist sicherlich kein Grund für einen Reiserücktritt, wenn es der Schwangeren nicht ausdrücklich vom Arzt verboten worden (Flugverbot).
Welche Leistungen erbringt die Reiserücktritt Versicherung?
Vor Antritt der Reise übernimmt die Reiserücktritt Versicherung die Stornokosten. Je knapper der Reiserücktritt vor Antritt der Reise erfolgt, desto höher sind die Kosten natürlich und desto sinnvoller wird eine Reiserücktritt Versicherung. Wenn Sie also "Last-Minute" buchen, sollte eine Reiserücktritt Versicherung eigentlich obligatorisch sein.
Nach Reiseantritt übernimmt die Reiserücktritt Versicherung die Kosten, die dadurch entstehen, daß Sie wegen Reiserücktritt die Reise nicht planmäßig beenden können. Dies können Kosten für einen früheren Rückflug sein. Müssen Sie wegen Krankheit länger am Urlaubsort bleiben, werden zusätzliche Unterkunfts-und Verpflegungskosten erstattet.
Wann braucht die Reiserücktritt Versicherung nicht zu zahlen?
Leistungsausschlüsse bestehen für die üblichen Dinge, die äußerst selten passieren: Innere Unruhen, Kriegsereignisse und Kernenergieunfälle, allerdings auch für etwas, was in südlichen Ländern häufiger auftauchen kann, nämlich für den Fall eines Streiks. Wenn Sie also von einer Mittelmeerinsel nicht mehr wegkommen, weil das Fährpersonal streikt und Sie deshalb heimfliegen müssen, werden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten nicht erstattet.
Was müssen Sie im Versicherungsfalle tun?
Bei der Reiserücktritt Versicherung sind Sie verpflichtet, einen eingetretenen Schadensfall sofort anzuzeigen. Dies geschieht zweckmäßigerweise per Telefax noch direkt vom Urlaubsort aus. Sie sind weiter verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft alle von ihr geforderten Auskünfte zu geben, der Versicherung Untersuchungen zu gestatten, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden gering halten können.
Verletzen Sie auch nur eine dieser Pflichten, kann die Reiserücktritt Versicherung bereits leistungsfrei sein.
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