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ReiserücktrittsversicherungEine Reiserücktritt Versicherung macht in jedem Falle Sinn.Die Reiserücktritt Versicherung tritt ein, wenn Sie eine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten, vorzeitig abbrechen müssen oder wenn Sie - z.B. wegen Krankheit - Ihren Urlaubsort erst verspätet verlassen können und Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Vor Abschluß einer Reiserücktritt Versicherung sollten Sie folgendes beachten:
Wer ist bei einer Reiserücktritt Versicherung versichert? Die Leistungen der Reiserücktritt Versicherung können alle Personen in Anspruch nehmen, die im Versicherungsvertrag erwähnt sind. Dabei kann der Reiserücktritt Versicherungsvertrag für einzelne Personen, für die ganze Familie oder aber für eine Reisegruppe abgeschlossen werden. Wichtig! Von den versicherten Personen sind die sogenannten "Risikopersonen" zu unterscheiden. Bei den "Risikopersonen" handelt es sich um die Personen, die Anlaß für einen Reiserücktritt bieten könnten (z.B. wenn sie erkranken oder versterben). Risikopersonen sind:
Wann dürfen Sie von Ihrer Reise zurücktreten? Gründe für einen Reiserücktritt sind:
Welche Leistungen erbringt die Reiserücktritt Versicherung? Vor Antritt der Reise übernimmt die Reiserücktritt Versicherung die Stornokosten. Je knapper der Reiserücktritt vor Antritt der Reise erfolgt, desto höher sind die Kosten natürlich und desto sinnvoller wird eine Reiserücktritt Versicherung. Wenn Sie also "Last-Minute" buchen, sollte eine Reiserücktritt Versicherung eigentlich obligatorisch sein. Nach Reiseantritt übernimmt die Reiserücktritt Versicherung die Kosten, die dadurch entstehen, daß Sie wegen Reiserücktritt die Reise nicht planmäßig beenden können. Dies können Kosten für einen früheren Rückflug sein. Müssen Sie wegen Krankheit länger am Urlaubsort bleiben, werden zusätzliche Unterkunfts-und Verpflegungskosten erstattet. Wann braucht die Reiserücktritt Versicherung nicht zu zahlen? Leistungsausschlüsse bestehen für die üblichen Dinge, die äußerst selten passieren: Innere Unruhen, Kriegsereignisse und Kernenergieunfälle, allerdings auch für etwas, was in südlichen Ländern häufiger auftauchen kann, nämlich für den Fall eines Streiks. Wenn Sie also von einer Mittelmeerinsel nicht mehr wegkommen, weil das Fährpersonal streikt und Sie deshalb heimfliegen müssen, werden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten nicht erstattet. Was müssen Sie im Versicherungsfalle tun? Bei der Reiserücktritt Versicherung sind Sie verpflichtet, einen eingetretenen Schadensfall sofort anzuzeigen. Dies geschieht zweckmäßigerweise per Telefax noch direkt vom Urlaubsort aus. Sie sind weiter verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft alle von ihr geforderten Auskünfte zu geben, der Versicherung Untersuchungen zu gestatten, Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden gering halten können. Verletzen Sie auch nur eine dieser Pflichten, kann die Reiserücktritt Versicherung bereits leistungsfrei sein. (mehr?...) ReisegepäckversicherungWie der Name schon sagt, wird bei dieser Versicherung das Gepäck versichert.Weltweit wird das Gepäck geschützt und bei Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und Unwetter wird der finanzielle Schaden ersetzt. (mehr?...) AuslandsreiseversicherungEine Auslandsreiseversicherung wird gebraucht, wenn der Reisende ins Ausland fliegt. Schon beikleinen Krankheiten, kann es im Ausland sehr teuer werden. Die Vorteile einer Auslandsreiseversicherung:
Im Todesfall während des Auslandsaufenthaltes, werden die Kosten für den Transport ins Heimatland bis 10.000€ bzw. im EU-Ausland bis 5.000€ gedeckt. (mehr?...) GruppenreiseversicherungBei der Gruppenreiseversicherung bleibt der komplette Reisepreis für jeden gleich, auch wenn einGruppenmitglied aus gesundheitlichen o. beruflichen Gründen nicht die Reise antreten kann. (mehr?...) JahresreiseversicherungJahresreiseversicherungen sind vor allem sinnvoll, wenn mehrmals im Jahr verreist wird.Diese Versicherung beinhaltet meistens die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchsversicherung. (mehr?...) |
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