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ReisegepäckversicherungWie der Name schon sagt, wird bei dieser Versicherung das Gepäck vom Vertragsnehmer und das der mitreisenden Personen, sofern sie im gleichen Haus wohnen, versichert. Weltweit wird das Gepäck geschützt bei: • Diebstahl • Einbruch • Raub • Zerstörung • Beschädigung • Brand • Blitz • Explosion. In folgenden Fällen wird das Gepäck meistens nicht versichert: • höherer Gewalt z. B. bei Erdbeben, Bürgerkrieg,... • beim Zelten oder Campen • mangelnder Schutz. Was bzw. nicht versichert wird Im Reisegepäck sind folgende Gegenstände mitversichert: Alle Gegenstände, welche auf der Reise benötigt werden. Jedoch werden Gegenstände die Beruflich genutzt werden (z. B. Notebooks) nicht versichert. Sportgeräte sind nur mitversichert, wenn Sie nicht bei der Benutzung kaputt gegangen sind. Außerdem sind auch Wertsachen nur dann versichert, wenn sie richtig am Körper getragen werden. Ausweispapiere werden Grundsätzlich von der Versicherung ersetzt. Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll? Reisegepäckversicherungen sollten nur dann geschlossen werden, wenn die Versicherungssumme dem Versicherungswert des Gepäcks entspricht. Reisegepäckversicherung - Überblick
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